Als freigemeinnütziger Träger ist Der Hafen sozialräumlich in den Hamburger Stadtteilen Harburg, Wilhelmsburg, Neuwiedenthal und Neugraben für Menschen in belastenden Lebenssituationen oder mit einer seelischen Erkrankung sowie Angehörige und das persönliche Netzwerk tätig.

Wohngemeinschaft Marktpassage

WG Marktpassage

Mitten in der Fußgängerzone von Hamburg-Neugraben ist das Wohn- und Assistenzangebot für Menschen mit einer psychischen Erkrankung und hochkomplexem Hilfebedarf beheimatet.
Die Wohngemeinschaft Marktpassage ist Bindeglied zwischen Klinik und selbstbestimmten Wohnen und als Übergangslösung, durchaus und je nach Bedarf für mehrere Jahre, konzipiert. Ziel ist es, dass die Klient:innen sich wieder in ihrem Alltag zurechtfinden.

Zu unserem Konzept gehört eine verbindliche Tagesstruktur und das gemeinsame Mittagessen. Nachmittags und am Wochenende stehen Freizeitmöglichkeiten zur Verfügung. Alle Klient:innen haben nach einer Eingewöhnungsphase verabredete eigenständige Ausgangszeiten und/oder begleitete Ausgänge.
Die Einzelzimmer mit Bad sind individuell abschließbar, außerdem gibt es eine Gemeinschaftsküche mit der Möglichkeit, Lebensmittel für den persönlichen Bedarf zu lagern.

Bei uns arbeitet ein multiprofessionelles Team aus den Bereichen Pädagogik, Pflege, Hauswirtschaft, Therapie und Technik. Wir bilden uns regelmäßig weiter. Wir arbeiten systemisch und mit den Methoden von Open Dialogue sowie mit Deeskalationstechniken. Wir reflektieren fachliche Arbeit und unsere Zusammenarbeit mit verschieden Methoden. Wir haben ein Schutzkonzept zur Prävention vor sexualisierter und körperlicher Gewalt erarbeitet.

Bei Interesse melden Sie sich gern per Mail oder telefonisch bei der Teamleitung der Marktpassage. Es besteht die Möglichkeit, die Wohngemeinschaft zu besichtigen.

Wir arbeiten eng mit den regionalen Kliniken und der lokalen psychiatrischen Institutsambulanz, sowie Ärzten, Therapeuten und Freizeitangeboten im Sozialraum zusammen.

Gut zu wissen: diese drei Kriterien müssen unbedingt erfüllt sein:
• Für Menschen ab dem 21. Lebensjahr
• Zugehörigkeit zum Personenkreis nach § 99 SGB IX
• Unterbringungsbeschluss nach §1831 BGB

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